Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 3 Ta 115/03

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Aufhebungsbeschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 24.01.2003 - 2 Ca 1957/01 EU - abgeändert:

Die dem Kläger ratenfrei bewilligte Prozesskostenhilfe bleibt angeordnet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.