Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 3 Ta 115/03

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Aufhebungsbeschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 24.01.2003 - 2 Ca 1957/01 EU - abgeändert:

Die dem Kläger ratenfrei bewilligte Prozesskostenhilfe bleibt angeordnet.


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