Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 2 TaBV 1/04

Tenor

Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss

des Arbeitsgerichts Bonn vom 17.09.2003 - 5 BV 58/03 -

abgeändert:

Der Antrag wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


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