Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 3 (7) Ta 358/04

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Siegburg vom 26.08.2004 - 2 Ca 5066/03 - aufgehoben und die Erinnerung der Beklagten gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel kostenpflichtig zurückgewiesen.


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