Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 14 Sa 1311/07

Tenor

Das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 14.08.2007

6 Ca 980/07 – wird teilweise abgeändert:

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht aufgrund der Kündigung des Beklagten vom 30.01.2007 sein Ende gefunden hat.

2. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.390,00 € brutto zu zahlen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.


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