Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 11 Ta 389/07

Tenor

Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Beteiligten zu 1 – 6 wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Bonn – 1 BV 37/07 – vom 02. Oktober 2007 in der Fassung des teilweisen Abhilfebeschlusses vom 13. November 2007 abgeändert:

Der Gegenstandswert wird auf 20.000 Euro festgesetzt.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beschwerdeführer zu 50 % auferlegt.

Beschwerdewert: 1.642,50 Euro.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen