Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 4 Ta 58/08

Tenor

Der Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 07.02.2008 wird - unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen - teilweise, nämlich insoweit aufgehoben, als Prozesskostenhilfe für die Anträge aus der Klageschrift abgelehnt worden ist. Das Prozesskostenhilfeverfahren wird insoweit an das Arbeitsgericht Aachen zur erneuten Entscheidung mit der Maßgabe zurückverwiesen, dass Erfolgsaussicht zu bejahen ist.


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