Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 2 Sa 963/09

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 24.06.2009 – 18 Ca 902/09 – wird zurückgewiesen.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 24.06.2009 wie folgt abgeändert:

Die Beklagte wird auf den Hilfsantrag der Klägerin verurteilt, dem Antrag der Klägerin auf Erhöhung der monatlichen Arbeitszeit als Flugsicherheitsfachkraft auf dem Köln/Bonner Flughafen von 150 Stunden auf 160 Stunden monatlich zuzustimmen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen, soweit nicht bereits rechtskräftig über sie entschieden ist.

Die Kosten des Rechtsstreits und der Berufung trägt die Klägerin zu 4/5 und die Beklagte zu 1/5.

Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.


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