Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 7 Sa 24/11

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 19.11.2010 in Sachen 9 Ca 8609/10 abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, das Angebot der Klägerin, die monatliche Arbeitszeit für ihre Tätigkeit als Flugsicherheitskraft auf dem Flughafen Kmit Wirkung zum 01.10.2010 von „im monatlichen Durchschnitt 120 Std.“ auf 160 Stunden monatlich zu erhöhen, anzunehmen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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