Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 7 Sa 25/11

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin hin wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts Köln vom 19.11.2010 in Sachen

9 Ca 8610/10 abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, das Angebot der Klägerin vom 01.09.2010 anzunehmen, die monatliche Arbeitszeit von „im monatlichen Durchschnitt 120 Std.“ auf 160 Stunden monatlich zu erhöhen.

Die Kosten der Berufungsinstanz werden der Beklagten auferlegt.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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