Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 9 Sa 680/11

Tenor

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 01.06.2011 – 2 Ca 329/11 EU – teilweise abgeändert:

Die Weiterbeschäftigungsklage wird abgewiesen.

2. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

3. Die Kosten des erst- und zweitinstanzlichen Verfahrens tragen die Klägerin zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3.

4. Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.


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