Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 3 Sa 1435/11

Tenor

  • 1 Auf die Berufungen beider Partien wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 21.10.2011 – 5 Ca 2726/11 – abgeändert.

  • 2 Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 330,14 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2011 sowie weitere 140,07 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2012 zu zahlen.

  • 3 Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  • 4 Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

  • 5 Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben die Klägerin zu 98 % und die Beklagte zu 2 % und die Kosten der Berufungsinstanz haben die Klägerin zu 94 % und die Beklagte zu 6 % zu tragen.

  • 6 Die Revision wird nicht zugelassen.


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