Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 11 Ta 334/13

Tenor

Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 18.10.2013 – 11 Ta 334/13 – abgeändert und der Gegenstandswert auf 15.000,-- € festgesetzt.


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