Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 2 Sa 1295/11

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 22.09.2011 – 6 Ca 10641/10 – teilweise abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt,

1.)                    an den Kläger 3.352,32 € nebst 5 Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz ab 01.04.2010 zu zahlen;

2.)                    an den Kläger, beginnend mit dem 01.11.2011 monatlich weitere 209,52 € über den unstreitigen Betrag von 629,00 € hinaus nebst 5 Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz jeweils ab dem 1. des Folgemonats zu zahlen.

3.)                    Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

4.)                    Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 15 % und die Beklagte zu 85 %.

5.)                    Die Revision wird zugelassen.


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