Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 11 Ta 281/15

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 19.07.2013 – 20 Ca 8887/14 - aufgehoben.

Das Prozesskostenhilfegesuch wird zur erneuten Entscheidung an das Arbeitsgericht Köln zurückverwiesen.


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