Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 8 Sa 219/16

Tenor

  • 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 12.01.2016 – 7 Ca 230/15 – abgeändert:

1)      Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 204,90 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 31.01.2015 zu zahlen;

2)      die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin 453,56 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 05.03.2015 zu zahlen.

  • 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  • 3. Die Revision wird zugelassen.


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