Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 4 Ta 179/16

Tenor

Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigen der Klägerin wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 27.06.2016 – 5 Ca 932/16 – unter Einbeziehung des Abhilfebeschlusses des Arbeitsgerichts Köln vom 06.07.2016 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Streitwert für das Verfahren wird auf 118.800,00 € festgesetzt.


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