Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 9 Ta 237/16

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ablehnende Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 24.08.2016– 8 Ca 5641/16 – aufgehoben.


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