Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 7 Ta 276/17

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Verweisungsbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 21.09.2017 in Sachen 15 Ca 3569/17 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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