Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 9 Ta 61/21

Tenor

I. Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 25.03.2021 – 12 Ca 441/21 – abgeändert.

II. Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist zulässig.

III. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beklagte.


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