Urteil vom Landgericht Aachen - 7 S 647/88

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 18. November 1988 verkündete Urteil des Amtsgerichts Aachen - 15 C 82/88 - wird zurückgewiesen.

Auf die Anschlußberufung des Klägers wird unter Zurückweisung dieses Rechtsmittels im übrigen das genannte Urteil teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger folgende Zahlungen zu leisten:

1. 1.780,-- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 17, November 1987,

2. 4 % Zinsen aus 600,-- DM für die Zeit vom 17. November 1987 bis zum 22. Juni 1988,

3. 168,-- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 08. März 1988,

4. 1.000,-- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 08. März 1988.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger hat 1/4, die Beklagte hat 3/4 der Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen zu tragen.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs.1 ZPO abgesehen.


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