Urteil vom Landgericht Aachen - 8 O 467/10

Tenor

1. Der Beklagte wird verurteilt zu erklären,  dass das Eigentum an dem Grundstück Gemarkung F, Flur xx, Flurstück xxx, Grundbuch des Amtsgerichts X von F Blatt xxxx, Gebäude- und Freifläche, groß 1.752 qm, G, auf die Klägerin als Alleineigentümerin übergehen soll und diese als Alleineigentümerin des Grundstücks Gemarkung F, Flur xx, Flurstück xxx, Grundbuch des Amtsgerichts X von F Blatt xxxx, Gebäude- und Freifläche, groß 1.752 qm, G im Grundbuch eingetragen wird.

2.Die weitergehende Klage wird abgewiesen

3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

4. Das Urteil ist  vorläufig vollstreckbar, hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.


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