Beschluss vom Landgericht Aachen - 33i StVK 422/13

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Inhalt, dem Antragsteller ab dem 1. Juni 2013 Bewegungsfreiheit im Innen-und Außenbereich der SV-Anlage täglich von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr zu gewähren, wird verworfen.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen werden dem Antragsteller auferlegt.

Der Streitwert wird auf 600,00 Euro festgesetzt.


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