Urteil vom Landgericht Aachen - 2 S 410/13

Tenor

 1.      Die Berufung der Klägerinnen gegen das am 14.11.2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Aachen (107 C 75/13) wird zurückgewiesen.2.      Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerinnen jeweils zur Hälfte zu tragen.3.      Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.


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