Grundurteil vom Landgericht Arnsberg - 1 O 409/05

Tenor

hat die 1. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg

am 23.08.2006

für R e c h t erkannt:

Die Klage ist dem Grunde nach gerechtfertigt.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.


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