Urteil vom Landgericht Arnsberg - 2 O 406/01

Tenor

hat die 2.Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg

aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 20.02.2002

durch den Richter am Landgericht als Einzelrichter

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.896,48 Euro (i.W. achttausendacht-hundertsechsundneunzig 48/100 Euro) nebst 9,25% Zinsen seit dem 10.09.2001 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu voll-streckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.