Urteil vom Landgericht Arnsberg - I-2 O 219/10

Tenor

hat die 2. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg im schriftlichen Verfahren am 25.10.2011 durch für R e c h t erkannt:

 

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 14.004,10 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.05.2009 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Widerbeklagten zu 2) und 3) werden zu 33 % der Klägerin und zu 67 % der Beklagten zu 1) auferlegt, wobei in Höhe von 62,5 % der Beklagte zu 2) mit der Beklagten zu 1) gesamtschuldnerisch haftet. Die außergerichtlichen Kosten der Widerbeklagten zu 2) und 3) trägt die Beklagte zu 1).

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagten ebenso wie die Beklagte zu 1) die Vollstreckung durch die Widerbeklagten zu 2) und 3) durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweilige Gegenpartei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen