Beschluss vom Landgericht Arnsberg - 6 Qs 81/14

Tenor

Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss aufgehoben.

Der Antrag der Staatsanwaltschaft betreffend eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wird abgelehnt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers werden der Staatskasse auferlegt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen