Beschluss vom Landgericht Arnsberg - 2 StVK 10/15

Tenor

Auf den Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 26.01.2015 wird die Entscheidung der Antragsgegnerin vom 16.01.2016 aufgehoben.

Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, dem Antragsteller die streitgegenständliche Spielkonsole "„Playstation 2 Modell SCHP 9004“ auszuhändigen.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Antragstellers werden dem Antragsgegner auferlegt.

Der Streitwert wird auf bis zu 500,00 Euro festgesetzt.


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