Beschluss vom Landgericht Bielefeld - 23 T 144/09

Tenor

Die angefochtene Zwischenverfügung wird aufgehoben.

Das Amtsgericht wird angewiesen, von den in der Zwischenverfügung erhobenen Bedenken Abstand zu nehmen.


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Zitiert von

Beschluss vom Amtsgericht Euskirchen - KO-3162-4
18. Dezember 2009
KO-3162-4 18. Dezember 2009

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