Beschluss vom Landgericht Bielefeld - 22 T 60/16

Tenor

Auf die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 4. und 5. wird der Beschluss des Amtsgerichts Bad Oeynhausen vom 12.06.2015 (Aktenzeichen 17 XVII 243/14 K) in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 15.07.2015 aufgehoben.

Von der Erhebung von Kosten wird abgesehen.


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