Urteil vom Landgericht Bielefeld - 8 O 325/23

Tenor

1.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 7.636,85 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.04.2023 zu zahlen.

2.

Die Beklagten werden weiter als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 800,63 € vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.04.2023 zu zahlen.

3.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 62 %, die Beklagten zu 38 %.

5.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen sich durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Gegenseite zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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Zitiert von

Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 7 U 62/24
19. September 2025
7 U 62/24 19. September 2025

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