Beschluss vom Landgericht Bochum - 10 T 50/04

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert:

Der Schuldnerin wird für das Verfahren bezüglich des Widerspruchs gegen die Anmeldung der Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung Rechtsanwalt C beigeordnet.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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