Urteil vom Landgericht Bochum - I-3 O 398/08

Tenor

Unter Klageabweisung im Übrigen wird die Beklagten verurteilt, an den Kläger zu Händen des Notars L, K-Platz 26 – 28, ##### X, auf sein Nota-randerkonto bei der D Bank AG M, BLZ ########, Konto-Nr. ########, folgende Beträge zu zahlen:

1. 14.568,46 Euro nebst Jahreszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.01.2008;

2. 226,40 Euro nebst Jahreszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.01.2008;

3. 755,80 Euro nebst Jahreszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.01.2008.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 3/4 und die Beklagte zu ¼.

Das Urteil ist für die jeweilige Partei gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % der zur Vollstreckung anstehenden Kosten vorläufig vollstreckbar.


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