Urteil vom Landgericht Bochum - I-4 O 408/08

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 18.668,79 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf den Betrag von 2.416,95 Euro seit dem 01.11.2007, auf 3.603,65 Euro seit dem 03.12.2007, auf weitere 5.446,30 Euro seit dem 01.01.2008, auf 1.995,00 Euro seit dem 04.02.2008, auf 1.875,25 Euro seit dem 04.03.2008 sowie auf weitere 3.331,64 Euro seit dem 01.04.2008 zu zahlen.

Der Beklagte wird ferner verurteilt, an die Klägerin 50,00 Euro Mahnkosten sowie 807,80 Euro vorgerichtliche Anwaltskosten nebst jeweiligen Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.11.2008 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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