Urteil vom Landgericht Bochum - I-6 O 202/15

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 23.220,25 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.09.2015 zu zahlen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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