Urteil vom Landgericht Bochum - I-5 O 181/15

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 19.913,95 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.09.2014 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass diese Forderung des Klägers gegen den Beklagten auf einer vorsätzlich unerlaubten Handlung des Beklagten beruht.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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