Beschluss vom Landgericht Bochum - I-3 O 165/17

Tenor

In dem einstweiligen Verfügungsverfahren

wird der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen.

Der Verfahrenswert wird auf 44.520,00 EUR festgesetzt.


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