Urteil vom Landgericht Bochum - I-13 O 44/17

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 66.856,20 Euro für die Zeit vom 16.05.2016 bis zum 24.06.2016 und aus 1.406,20 Euro für die Zeit vom 25.06.2016 bis zum 28.04.2017 und aus 664,00 Euro für die Zeit vom 29.04.2017 bis zum 23.08.2017 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 82 % und die Beklagten 18 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Schuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Gläubiger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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