Versäumnisurteil vom Landgericht Bochum - 4 O 263/24

Tenor

1.       Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld i.H.v.  20.000,00 € zu zahlen, nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.10.2024.

2.       Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche aus der fehlerhaften und rechtswidrigen Behandlung resultierenden weiteren materiellen Schäden für Vergangenheit und Zukunft, sowie die nicht vorhersehbaren immateriellen Zukunftsschäden zu ersetzen, soweit diese Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergehen und/oder bereits übergegangen sind.

3.       Im Übrigen wird die Klage wegen der außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten abgewiesen.

4.       Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 40% und die Beklagte zu 60%.

5.       Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen