Urteil vom Landgericht Bonn - 12 O 181/77

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger DM 1.800,-- nebst 4 % Zinsen seit dem 1.Januar 1977 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits übernehmen der Kläger 12/13 und die Beklagte 1/13.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen eine Sicherheitsleistung von DM 2.400,-  und für die Beklagte gegen eine solche von DM 2.500,-.


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