Urteil vom Landgericht Bonn - 6 S 344/89

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 20. Juni 1989 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bonn - 6 C 246/89 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt. an die Klägerin 1.401,08 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 03. April 1989 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen werden den Beklagten auferlegt.


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