Urteil vom Landgericht Bonn - 8 S 241/01

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Siegburg vom 14.11.2001, 5 C 589/01, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 729,84 € nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.08.2001 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 75 % und die Beklagten zu 25 %. Die Kosten der Berufung tragen die Klägerin zu 60 % und die Beklagten zu 40 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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