Urteil vom Landgericht Bonn - 5 S 21/05

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 16.12.2004, Az: 2 C 298/04, abgeändert und die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger 56 % und die Beklagte 44 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen