Beschluss vom Landgericht Bonn - 6 T 341/05

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde wird der Nichtabhilfebeschluss des Amtsgerichts vom 16.11.2005 aufgehoben und in teilweiser Abänderung des angefochtenen Beschlusses das Entgelt des vorläufigen Insolvenzverwalters auf 10.011,57 € (Vergütung: 8.130,66 €, Auslagen: 500,- € und 16 % Umsatzsteuer: 1.380,91 €) festgesetzt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Schuldnerin.


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