Beschluss vom Landgericht Bonn - 8 S 101/06

Tenor

Die Beklagte wird des Rechtsmittels der Berufung für verlustig erklärt, nachdem sie die Berufung zurückgenommen hat.

Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens trägt die Beklagte zu 82%, der Kläger zu 18%.

Der Streitwert des Rechtsmittelverfahrens wird auf 1.458,12 EUR festgesetzt.


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