Urteil vom Landgericht Bonn - 8 S 187/06

Tenor

I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Siegburg vom 25.10.2006 – 115 C 200/06 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 2.275,26 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1. Juni 2006 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2), welche die Klägerin trägt, trägt der Beklagte zu 1).

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte zu 1).

III. Die Revision wird nicht zugelassen.


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