Beschluss vom Landgericht Bonn - 6 T 357/07

Tenor

Der angefochtene Beschluss vom 16.10.2007 und die Nichtabhilfeentscheidung des Amtsgerichts Bonn vom 07.11.2007 werden aufgehoben.

Das Verfahren wird an das Amtsgericht zurückverwiesen.


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