Urteil vom Landgericht Bonn - 16 O 76/09

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 208,65 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.01.2009 sowie weitere € 5,00 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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