Urteil vom Landgericht Bonn - 17 O 311/15

Tenor

1.

Es wird festgestellt, dass sich der zwischen den Parteien abgeschlossene Darlehensvertrag Nr. ########## vom 07.09.2006 über einen Nennbetrag in Höhe von 279.000,- € durch den Widerruf der Kläger vom 28.01.2015 in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt hat.

2.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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