Urteil vom Landgericht Bonn - 1 O 354/15

Tenor

1.      

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.000 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.10.2015 zu zahlen.

2.      

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3.      

 Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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